Wann gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes?
In diesem Artikel geht es um die übrigen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes.
Zunächst muss eine gewisse Arbeitnehmeranzahl in einem Betrieb vorhanden sein, um zu der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu gelangen. Welche Arbeitnehmer gehören aber zum „Betrieb“ des Unternehmens? Hat z.B. Ihr Arbeitgeber mehrere selbstständige GmbHs mit jeweils 5 Angestellten, muss geprüft werden, ob diese nicht alle im Rahmen Ihres Kündigungsschutzverfahrens zu der Bemessung der Arbeitnehmeranzahl herangezogen werden können.