BGH entscheidet: Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13.05.2014 erreichen mich vermehrt Anfragen hinsichtlich der Rückforderbarkeit von „Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen“.
Das Bearbeitungsentgelt wird von den Kreditinstituten zusätzlich zum eigentlichen Darlehensbetrag berechnet. Die kreditgebenden Banken fordern dieses Bearbeitungsentgelt für Leistungen, welche grundsätzlich allein der Bank zugutekommen. Hierbei handelt es sich z.B. um die Bonitätsprüfung der Darlehnsnehmer.