Wann kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
viele von Ihnen sind sicher schon einmal auf einer Verkaufsmesse gewesen. Sei es, um die Wunschküche zu besichtigen, oder die Neuheiten des Automobilhandels zu erkunden.
Diese Messeveranstaltungen sind aber nicht alle gleich. Nicht wenige Leute sind der Meinung, dass Ihnen nach Kaufvertragsabschluss auf einer Messe nichts passieren kann. „Man kann ja den Kaufvertrag ohnehin widerrufen…” – Weit gefehlt! Grundsätzlich ist man an einen Kaufvertrag gebunden. Es gibt in den §§ 312 ff. BGB lediglich Ausnahmen. Und so normiert § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB, dass bei Kaufverträgen auf „Freizeitveranstaltungen“ dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht.