Kann ein Mieter die Kündigungsfrist durch einen Nachmieter verkürzen?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in jüngster Vergangenheit wurde im Zuge meiner anwaltlichen Tätigkeit deutlich, dass allgemein davon ausgegangen wird, ein Vermieter müsse bei Beendigung des Mietverhältnisses auf Nachmieterangebote des Mieters eingehen, wodurch die Kündigungsfrist verkürzt werden kann.
Grundsätzlich darf ein Mieter seinem Vermieter einen vorzeitigen Nachmieter nicht aufzwingen. Hiervon gibt es lediglich zwei Ausnahmen: