Dieser Artikel beschäftigt sich mit den wenigen Ausnahmen eines Abfindungsanspruches des Arbeitnehmers.
Ein Abfindungsanspruch kann bestehen, wenn er arbeitsvertraglich vereinbart ist. Eine derartige Abfindungsvereinbarung wird in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage gegen die ausgesprochene Kündigung erhebt.
in meiner anwaltlichen Tätigkeit konstatiere ich in Mandantengesprächen regelmäßig Fehlinformationen. Dies hängt von vielen Faktoren ab, doch wird deutlich, dass sich das Internet, insbesondere einschlägige Onlineportale, zu einer „Ersatzberatungsstelle“ entwickeln. Zwar trifft es zu, dass fast alle Rechtsprobleme via Internetrecherche zu lösen sind. Nicht wenige Aussagen im Internet sind jedoch fehlerhaft.
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