nachdem ich bereits einen Artikel zu den Grundbegriffen des Erbrechts verfasst und einige wichtige Fragen zum Pflichtteilsrecht beantwortet habe, beleuchte ich heute die Situation aus Sicht der Erben. Hier gibt es jedoch zu viel zu beachten, so dass lediglich ein kurzer Überblick gegeben werden kann. Grundsätzlich wird man Erbe durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Als Erbe muss man aber auch die Erblasserschulden tragen. In solchen Fällen wird der reine Nachlasswert meist nicht einmal zur Tilgung der Verbindlichkeiten ausreichen. Was nun?
nachdem ich nun verschiedene Beiträge zum Thema Erbrecht veröffentlicht habe, wäre nun eigentlich ein neues Rechtsgebiet an der Reihe. Es gibt jedoch noch einen Punkt, der angesprochen werden sollte: Die sogenannte Ausgleichspflicht unter Abkömmlingen. Da eine Enterbung nicht möglich ist, kann mit diesem Anspruch zumindest ein wenig „Gerechtigkeit“ erreicht werden, wenn Sie der einzige Abkömmling sind, welcher sich um den Erblasser kümmerte, während die anderen kein Interesse zeigten.
nachdem im vorletzten Blogartikel die Grundbegriffe des Erbrechts geklärt wurden, beantworte ich heute die Frage, ob eine Enterbung ungeliebter „Nachfolger“ möglich ist. Kurz gesagt: Nein!
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