in meiner anwaltlichen Tätigkeit zeigt sich seit einigen Monaten ein Anstieg von Verkehrsverstößen durch Trunkenheitsfahrten. Im Einzelfall kommt es zur Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU.
heute stelle kurz und knapp die „7 Todsünden“ im Straßenverkehr vor. Begehen Sie diese, kommen nicht nur Ordnungswidrigkeiten in Betracht, sondern sogar Straftaten, nämlich § 315 c StGB. Dann kann Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Ausgenommen sind hier Verkehrsverstöße aus „unbewusst fahrlässiger Gedankenlosigkeit oder Unaufmerksamkeit“. Sie müssen sich also „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ verhalten, indem Sie:
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